Sehr geehrte Besucher, Die Ausbreitung des Corona-Virus ist noch nicht zum Erliegen gekommen. Das Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Da besonders Menschen mit Vorerkrankungen und Senioren vom Corona-Virus betroffen sind, müssen auch wir (zum Schutz unserer Bewohner und unserer Mitarbeiter) Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Im Folgenden finden Sie hier die Besuchsregelungen unseres Hauses ab dem 10.05.2020 bis auf Weiteres. |
Einheitliche Regeln für Besuche ab dem 10.05.2020: Pro Tag darf lediglich ein Familienmitglied, bzw. eine Kontaktperson einen Bewohner des Hauses besuchen. Die Besuche können täglich zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr stattfinden und dürfen nicht länger als 30 Minuten andauern. Bitte melden Sie Ihren Besuch zuvor telefonisch bei uns an, damit wir die Besuche koordinieren können. Die Besuche finden ausschließlich außerhalb der Wohnbereiche statt. Hierfür haben wir ein Besucherzimmer mit einem Kontaktfenster im Erdgeschoss eingerichtet. So können Sie sich weiterhin mit Ihrem Angehörigen im vorgeschriebenen Abstand unterhalten. Sie können als Besucher im Freien sitzend mit Ihrem Angehörigen durch die Fensterscheibe kommunizieren. Eine Ausnahme bilden Bewohner, denen es nicht möglich ist ihr Zimmer zu verlassen. Hier kann ein Zimmerbesuch erforderlich sein. Bei dieser Ausnahme, sowie aus anderen Gründen, handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, welche mit der Einrichtungsleitung, Frau Wangelik, im Vorfeld besprochen werden müssen. Es dürfen maximal zwei Besucher pro Wohnbereich pro Stunde zu Besuch kommen. Das Tragen eines Mundschutzes und von Handschuhen, sowie die Händedesinfektion beim Betreten des Hauses sind Pflicht. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist bis auf Weiteres untersagt. Bitte verzichten Sie ebenfalls auf mitgebrachte Verpflegung. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wir möchten hier noch einmal betonen, dass das Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter im Fokus des Geschehens steht! Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. |