Auch wir und unsere Bewohner haben schön gefeiert und viel Spaß gehabt!

Auch wir und unsere Bewohner haben schön gefeiert und viel Spaß gehabt!
Sehr geehrte Angehörige, Besucher und Dienstleister,
pünktlich, so wie bereits im vergangenen Jahr, zu Weihnachten müssen auch wir unser Besucherkonzept erneut den Vorgaben anpassen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen daher eine Übersicht über die neuen Vorgaben und unser Besucherkonzept zur Verfügung:
Ungeimpfte Besucher/innen dürfen unser Haus derzeit leider nicht mehr betreten.
Für geimpfte und genesene Besucher/innen besteht eine tägliche Testungspflicht, bzw. muss ein gültiges Testzertifikat vorgelegt werden (PCR-Test max. 48 Std. alt, POC-Test max. 24 Std. alt). Bitte beachten Sie, dass der gültige Impf-und Genesenen-Status nicht mehr ausreichend ist. Bitte bringen Sie einen gültigen Test-Nachweis mit.
Wir haben Verständnis dafür, dass unsere Angehörigen und Besucher vor ihrem Besuch nicht immer die Möglichkeit haben, sich täglich testen zu lassen. Daher haben wir entschieden, Ihnen ebenfalls Testungszeiten unsererseits anzubieten, um Ihnen den Zutritt in unsere Einrichtung zu ermöglichen.
Die Testungszeiten sind wie folgt:
Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Samstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Testungen außerhalb dieser vorgegebenen Zeitfenster sind nach Absprache mit uns ebenfalls möglich.
Wir wissen um die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Situation. Doch bitte bedenken Sie, dass all diese Vorgaben den Schutz Ihrer Angehörigen in unserer Einrichtung zum Ziel haben.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!
Rückschau der Feiertage 2020
Am Heiligabend hatten wir das Glück, das Axel Vieth – wie jedes Jahr – ein musikalisches Angebot vorstellte. Und zwar Corona konform. Mit Abstand und ohne Livegesang.
Herr Vieth hatte sich die Mühe gemacht, den Gesang im Vorfeld aufzunehmen und dann live auf der Gitarre begleitet. Natürlich gab es dazu Gedichte, Geschichten und auch eine Bescherung. Unsere Bewohner*innen haben sich darüber sehr gefreut.
Der erste Weihnachtsfeiertag verlief ruhig. Am zweiten Weihnachtsfeiertag feierte Pastoralreferentin Sabine Milde mit unseren Bewohnern einen kleinen Gottesdienst. Mit Abstand und auch nach Wohnbereichen getrennt, freuten sich alle sehr.
An Silvester haben zwei Mitarbeiterinnen vom Sozialen Dienst ein kleines Silvesterprogramm für die einzelnen Wohnbereiche vorbereitet. Unsere Bewohner waren überaus zufrieden mit dem Jahresabschluss und wir ebenfalls.
*Auf dem Bild: Axel Vieth und die Bewohner des Seniorenhauses St. Mauritius in Nordkirchen
Sehr geehrte Besucher, Die Ausbreitung des Corona-Virus ist noch nicht zum Erliegen gekommen. Das Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Da besonders Menschen mit Vorerkrankungen und Senioren vom Corona-Virus betroffen sind, müssen auch wir (zum Schutz unserer Bewohner und unserer Mitarbeiter) Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Im Folgenden finden Sie hier die Besuchsregelungen unseres Hauses ab dem 10.05.2020 bis auf Weiteres. |
Einheitliche Regeln für Besuche ab dem 10.05.2020: Pro Tag darf lediglich ein Familienmitglied, bzw. eine Kontaktperson einen Bewohner des Hauses besuchen. Die Besuche können täglich zwischen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr stattfinden und dürfen nicht länger als 30 Minuten andauern. Bitte melden Sie Ihren Besuch zuvor telefonisch bei uns an, damit wir die Besuche koordinieren können. Die Besuche finden ausschließlich außerhalb der Wohnbereiche statt. Hierfür haben wir ein Besucherzimmer mit einem Kontaktfenster im Erdgeschoss eingerichtet. So können Sie sich weiterhin mit Ihrem Angehörigen im vorgeschriebenen Abstand unterhalten. Sie können als Besucher im Freien sitzend mit Ihrem Angehörigen durch die Fensterscheibe kommunizieren. Eine Ausnahme bilden Bewohner, denen es nicht möglich ist ihr Zimmer zu verlassen. Hier kann ein Zimmerbesuch erforderlich sein. Bei dieser Ausnahme, sowie aus anderen Gründen, handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, welche mit der Einrichtungsleitung, Frau Wangelik, im Vorfeld besprochen werden müssen. Es dürfen maximal zwei Besucher pro Wohnbereich pro Stunde zu Besuch kommen. Das Tragen eines Mundschutzes und von Handschuhen, sowie die Händedesinfektion beim Betreten des Hauses sind Pflicht. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist bis auf Weiteres untersagt. Bitte verzichten Sie ebenfalls auf mitgebrachte Verpflegung. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wir möchten hier noch einmal betonen, dass das Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter im Fokus des Geschehens steht! Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. |